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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1.1 Die Reiseanmeldung nach Maßgabe der Ausschreibung wird mit Zugang beim Veranstalter verbindlich. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Reisebestätigung beim Anmelder zustande.

1.2 Weicht die Reisebestätigung vom Inhalt der Reiseanmeldung ab, liegt darin ein neues Angebot des Veranstalters. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zu Stande, wenn der Reisende diesem ausdrücklich oder schlüssig (etwa durch Zahlung des Reisepreises, Zahlung einer Anzahlung oder Antritt der Reise) zustimmt.

2.1 Um Zugriff zu unserem Reiseportal unter www.pepxpress.com zu erhalten, ist eine Legitimation erforderlich, die im Rahmen der Registrierung erbracht werden muss. Hierbei handelt es sich um einen schriftlichen Nachweis, der ein bestehendes Arbeitsverhältnis in der Tourismusbranche bestätigt. Als Legitimation akzeptieren wir unter anderem eine gültige Travel Industry Card sowie gültige Konzern- oder Expedientenausweise. Ein Anschreiben des Arbeitgebers auf Geschäftspapier mit aktuellem Datum und Unterschrift des Vorgesetzten, aus dem der Aufgabenbereich des Anmelders und dessen Anstellung in Vollzeitbeschäftigung hervorgeht, ebenso wie das Tätigkeitsfeld des Unternehmens, ist ebenfalls möglich. Von Selbstständigen/Inhabern, Geschäftsführern und Personen, die keinen Vorgesetzten über sich haben, benötigen wir eine Kopie der Gewerbeanmeldung. Aus dieser müssen der touristische Schwerpunkt des Unternehmens und der Namen der betreffenden Person(en) eindeutig hervorgehen. Alle Dokumente werden in deutscher und in englischer Sprache akzeptiert.

2.2 Die gebuchten Leistungen beruhen auf Sonderpreisen, die von dem Leistungsträger ausschließlich für Touristiker zur Verfügung gestellt werden. Sie sind daher verpflichtet, sich auf Verlangen des Leistungsträgers entsprechend zu legitimieren. Hierzu zählen z.B. DRV-Ausweis, Mitarbeiterausweis, Visitenkarte in Verbindung mit dem Personalausweis oder ein entsprechendes Bestätigungsschreiben des Arbeitgebers. Sollten sie sich nicht entsprechend legitimieren können, müssen sie mit einer Nachbelastung oder mit Leistungsausschluss rechnen. Eine Rückerstattung von bereits gezahlten Leistungen nach der Reise ist in einem solchen Fall ausgeschlossen. pepXpress haftet nicht für den fehlgeschlagenen Zugang, der auf falscher E-Mail-Adressangaben oder eines anderen vom Nutzer/Reisenden zu vertretenden Grundes basiert. Nutzer/Reisende sind daher verpflichtet pepXpress Änderungen ihrer E-Mail Adresse oder Telefonnummer unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen.

2.3 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die vorsätzliche, unberechtigte Inanspruchnahme unserer Pep-Angebote einen Straftatbestand nach § 263 StGB darstellt und auch entsprechend verfolgt werden kann. Diese Strafe kann auch Arbeitgeber treffen, die unsere Angebote unberechtigterweise an Dritte (Freunde, Kunde etc.) weiterleiten.

2.4 pepXpress und ihre Leistungsträger behalten sich vor bei unzureichender Legitimation, Buchungen auch nach bereits erfolgter Bestätigung kostenpflichtig zu stornieren.

2.5 Die Sonderpreise für Touristiker dürfen nicht gegenüber Dritten kommuniziert werden. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann zu einer Nachbelastung, einem Ausschluss von der Leistung und einem Ausschluss von der Nutzung von pepXpress führen. Dies gilt auch für Falschangaben in der Registrierung. pepXpress behält sich grundsätzlich stichprobenartige Überprüfungen der Angaben registrierter Nutzer vor.

2.6 Der Anmelder als Touristiker ist verpflichtet, sich das gebuchte Hotel anzusehen und für ein Gespräch mit der Hotelleitung nach Absprache zur Verfügung zu stehen.

3.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung und damit mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises gegen Aushändigung des Sicherungsscheins zu bezahlen.

3.2 Die Restzahlung ist bis spätestens 21 Tage vor Reiseantritt zu leisten.

3.3 Bei Buchungen mit einem Gesamtreisepreis von bis zu Euro 250,- und/oder Reiseanmeldungen ab 30 Tage vor Reiseantritt wird der gesamte Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt der Reisebestätigung fällig.

3.4 Die Zahlung kann, je nach Zeitraum bis zur Abreise, wahlweise per Überweisung, Sofortüberweisung (Online-Banking erforderlich) oder Kreditkarte (American Express, Visa oder Mastercard) erfolgen.

3.5 Bei Zahlungen aus dem Ausland sind sämtliche anfallenden Gebühren vom Auftraggeber der Zahlung zu tragen.

3.6 Zurückgewiesene Zahlungen oder durch Rückbuchungen entstehende Bankgebühren, welche nicht auf unserem Verschulden beruhen, werden dem Reiseanmelder pro Fall (pauschal) mit Euro 15,- berechnet.

3.7 Bezahlt der Kunde nicht rechtzeitig, so ist pepXpress berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung von dem Reisevertrag zurückzutreten und von dem Anmelder eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Vorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis zu verlangen. Dieser Anspruch ist pauschaliert wie unter Nummer 6 dieses Klauselwerks.

Die Zusendung der Reisedokumente erfolgt in der Regel auf elektronischem Weg nach Eingang des vollständigen Reisepreises. Sollten die Reisedokumente nicht bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt beim Anmelder eingegangen sein, so hat sich dieser unverzüglich mit pepXpress in Verbindung zu setzen.

Vor Vertragsschluss kann pepXpress jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Reisende vor einer Buchung informiert wird.

5.1 Von sonstigen Leistungsänderungen wird pepXpress den Anmelder unverzüglich unterrichten und ihm mit einer Erklärungsfrist von 3 Tagen eine kostenfreie Umbuchung oder kostenfreien Rücktritt von der gebuchten Leistung anbieten, sofern diese nicht geringfügig ist. Das Recht des Reisenden, bei einer erheblichen beziehungsweise unzumutbaren Änderung unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten, bleibt hiervon unberührt. Der Reisende hat zudem das Recht, den Reisevertrag gemäß § 651e BGB unter den weiteren Voraussetzungen der Zif. 6.4 auf einen anderen Reisenden zu übertragen.

5.2 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann pepXpress den Reisepreis nach Maßgabe des § 651f BGB erhöhen.

6.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten oder diese umbuchen. Es ergeht an den Kunden die Empfehlung, hierfür die Schriftform zu wählen. Maßgeblich bei einer Stornierung ist das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung bei pepXpress (nur Montag bis Freitag bis 17:30 Uhr möglich, Feiertage ausgenommen). Das Unternehmen verliert bei einem Rücktritt vom Reisevertrag den Anspruch auf den Reisepreis. pepXpress kann stattdessen eine angemessene Entschädigung verlangen, die pauschaliert erhoben wird, und zwar wie folgt:

  • Am Tage der Buchung, wenn zwischen Buchung und Abreise mindestens 7 Tage liegen: kostenfrei
  • Bis 30 Tage vor Reiseantritt 25 %, mind. Euro 30,- p.P.
  • 29 bis 15 Tage vor Reiseantritt 40 %
  • 14 bis 9 Tage vor Reiseantritt 50 %
  • 8 bis 1 Tag 75 %
  • Am Tag der Reise oder No Show 95 %

Stornierungsbedingungen für Clubaufenthalte (z.B. ROBINSON CLUB, TUI MAGIC LIFE, ALDIANA)

  • Bis 31 Tage vor Reiseantritt 40 %
  • 30 bis 15 Tage vor Reiseantritt 60 %
  • 14 bis 4 Tage vor Reiseantritt 85 %
  • 3 bis 1 Tag vor Reiseantritt 90 %
  • Am Tag der Reise oder bei No Show 95 % des Reisepreises

Stornierungsbedingungen für Kreuzfahrten:

Für Kreuzfahrten gelten gesonderte Stornierungsbedingungen unter Punkt 12: Vermittelte Kreuzfahrten.

Kosten für eventuelle Visabesorgung oder Reiseversicherungen sowie Bearbeitungsgebühren und Kosten für bereits ausgestellte Linienflugtickets sind immer zu 95 % zu tragen.

Die genannten Bestimmungen bezüglich der Rücktrittskosten gelten für alle Reisen/Angebote, soweit nicht in der jeweiligen Ausschreibung auf gesonderte Regelungen hingewiesen wird. Der Nachweis, dass dem Unternehmen kein oder lediglich ein geringerer Schaden als in der Pauschale ausgewiesen entstanden ist, steht dem Kunden frei.

6.2 Weitere Umbuchungen / Änderungen: Werden auf Wunsch des Reisenden nach der Buchung der Reise Änderungen in Bezug auf Reisetermin, Verpflegungsarten, Zimmerkategorien, Beförderungsart, Zubuchung von Personen sowie Terminänderungen bis 30 Tage vor Reiseantritt vorgenommen, ist pepXpress berechtigt, ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von Euro 30,- pro Umbuchung zu erheben. Ausnahme sind ROBINSON und TUI MAGIC LIFE Buchungen, hier wird bis 32 Tage vor Anreise eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 50,- pro Person erhoben. Ergeben sich aus Folge einer solchen Umbuchung für Mitreisende höhere Reisepreise, so ist die Preisdifferenz vom Reiseteilnehmer zu zahlen. Umbuchungen, die nach Ablauf der Frist von 30 Tagen vor Reisantritt erfolgen, sind nur nach Rücktritt mit anschließender Neuanmeldung möglich. Grundsätzlich können Änderungen im Bezug auf das Reiseziel nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 6.1 bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Der Reiseanmelder ist dafür verantwortlich, seine Änderungswünsche auf etwaige andere, von ihm gebuchte Reiseleistungen abzustimmen.

6.3 Bei Reisen, die mit dem Kauf von Eintrittskarten (z.B. Musicals) verbunden sind, fallen folgende Rücktrittskosten an: bis 22 Tage vor Reisebeginn 45 %, ab 21 Tage bis 1 Tag vor Reisebeginn 80 %. Am Tag der Anreise oder bei No Show liegen die Stornokosten bei 95 % des Reisepreises. Namensänderungen und sonstige Umbuchungen sind bei diesen Reisen nur durch eine Stornierung und Neubuchung möglich.

6.4 Der Anmelder kann Ersatzpersonen für Mitreisende benennen. Da es sich bei den Programmen um spezielle Reisen für Touristiker handelt, muss der Anmelder immer dieser Gruppe angehören. Eine Ersatzperson aus dem nichttouristischen Bereich für den Anmelder ist nicht möglich. Ein Name Change vor einer eventuellen Ticketausstellung ist mit Kosten in Höhe von Euro 30,- verbunden.

6.5 Werden von dem Reisenden gebuchte Leistungen vor Ort etwa wegen vorzeitiger Rückreise oder aus anderen zurechenbaren Gründen nicht in Anspruch genommen, so kann er nicht eine anteilige Erstattung des Reisepreises verlangen. pepXpress wird eventuelle Erstattungen ersparter Aufwendungen durch die Leistungsträger an den Kunden weitergeben. Für die Bearbeitung eines solchen Falles werden Euro 50,- berechnet.

6.6 Dem Reisenden bleibt es unbenommen, in sämtlichen Fällen nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschalen. 

6.7 In der Buchung eingelöste Gutscheine werden bei Stornierungen nicht erstattet. Es erfolgt keine Barauszahlung für Aktions-, Rabatt-, Willkommens- und Geburtstagsgutscheine sowie Gutscheine aus Verlosungen. Ausgenommen davon sind Kaufgutscheine von pepXpress.

7.1 Der Veranstalter kann bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Teilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung sowie in der Reisebestätigung auf die Durchführung der Reise nur bei Erreichen einer bestimmten Teilnehmerzahl hingewiesen wird. Der bereits gezahlte Reisepreis wird unverzüglich erstattet. Für den Rücktritt gelten die Fristen des § 651 h Abs. 4 S. 1 Zif. 1 BGB.

7.2 Der Veranstalter ist berechtigt ohne Kündigungsfrist vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung entweder die Durchführung der Reise so erheblich stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutz anderer Mitreisender gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von seinem Leistungsträger gutgeschriebenen Beträge.

Im Falle höherer Gewalt gilt die gesetzliche Regelung des § 651 h Abs. 4 S. 1 Zif. 2 BGB.

Es obliegt der Verantwortung der Reiseteilnehmer, notwendige Visa und Impfungen gemäß den entsprechenden Einreise- und Gesundheitsvorschriften zu besorgen. Reisende haben dafür Sorge zu tragen, dass die in der Buchung gemachten Angaben zur reisenden Person den Angaben des Reisepasses/Personalausweises entsprechen. Im Übrigen wird der Reiseveranstalter Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in welchem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsschluss unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

10.1 Die deliktische Haftung des Veranstalters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

10.2 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt wurden (etwa Transferleistungen zum Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen gekennzeichnet wurde.

Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, während der Reise auftretende Mängel entweder der Reiseleitung bzw. Agentur vor Ort oder dem Reiseveranstalter selbst unverzüglich zur Kenntnis zu bringen, um diesem die Möglichkeit einer Abhilfe zu geben. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Eine Kündigung aus wichtigem Grund wegen Unzumutbarkeit der Fortsetzung der Reise bleibt hiervon unberührt.

Schäden oder Zustellungsverzögerungen des Gepäcks bei Flugreisen sollten unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft angezeigt werden. Andernfalls könnte die Fluggesellschaft etwaige Entschädigungen ablehnen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Darüber hinaus ist die Beschädigung oder Fehlleitung des Reisegepäcks dem Veranstalter wie sonstige Mängelanzeigen unverzüglich nach Kenntnis anzuzeigen.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Buchung von Kreuzfahrten das Vertragsverhältnis mit der Reederei als Reiseveranstalter und pepXpress Ihrem Reisevermittler eingehen, wenn nicht anders angegeben. Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder Kreditkarte an pepXpress, wenn nicht anders mitgeteilt oder ausgeschrieben.

12.1 Umbuchung/Stornierung

Unabhängig von den Änderungs- bzw. Stornogebühren, die bei den Kreuzfahrtgesellschaften anfallen, berechnet pepXpress ebenfalls eine Änderungs- bzw. Stornogebühr von 15,- Euro pro Person, wenn eine schriftliche Buchungsbestätigung (verbindliche Anmeldung) erfolgt ist. Stornierungen werden von uns nur in schriftlicher Form akzeptiert. Bitte machen Sie sich mit den Stornierungsrichtlinien der Kreuzfahrtgesellschaften auf unserer Webseite vertraut. Dem Reisenden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass pepXpress kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.

12.2 Haftungsausschluss

pepXpress Touristik & Marketing GmbH handelt ausschließlich als Vermittler für die Kunden und haftet nicht für Verluste, Personen- und Sachschäden, Schäden oder Leistungsstörungen, die in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit der Unterbringung, Beförderung oder sonstigen Dienstleistungen stehen und die hervorgerufen werden durch höhere Gewalt, Amtshandlungen von Regierungsstellen oder Behörden, Gefahrensituationen, Störfälle auf See, Maschinenausfall, Ausfall von technischen oder anderen Gerätschaften und Instrumenten, Ausbruch von Feuer, Krieg, Unruhen, Streiks, Volksaufruhr, medizinische Anordnungen oder Zollbestimmungen, Diebstahl, Plünderung, Epidemien, Quarantäne; Nichteinhaltung, Stornierung oder Änderung des Reiseablaufs sowie Vorkommnisse, die jenseits der Kontrolle von pepXpress liegen.

Des Weiteren haftet pepXpress nicht für Verluste von oder Schaden durch ungenügend oder falsch ausgestellte Pässe, Visa oder anderer Dokumente. Weder pepXpress noch deren Partner haften für die dem Kunden durch o.g. Gründe entstehenden Zusatzkosten. Die Reederei ist berechtigt Reiserouten zu ändern und die Kreuzfahrt aus zwingenden Gründen vor Reisebeginn zu stornieren.pepXpress haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistung in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Veranstalters sind. Bei ausdrücklich als „vermittelt“ bezeichneten Kreuzfahrten, handelt es sich um solche Fremdleistungen.

pepXpress kann nur die von den jeweiligen Kreuzfahrtgesellschaften erhaltenen Agenten / Interline-Tarife anbieten, garantiert jedoch nicht für deren Verfügbarkeit nach Ausschreibung und haftet nicht für falsche Angaben oder Tippfehler. Wir behalten uns Preisänderungen und Änderungen des Reiseablaufs ohne Vorankündigung vor. Mit der Zahlung bzw. Anzahlung des Reisepreises werden diese Bedingungen anerkannt.

Neben diesen Bedingungen gelten für jede Kreuzfahrt auf unserer Website zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters (Reederei) der Reise.

13.1 Die Registrierung bei pepXpress und die Inanspruchnahme von unseren Reiseangeboten erfordert die elektronische Speicherung der Kundendaten. Diese Daten werden ausschließlich für die Zwecke von pepXpress verwendet. Mit der Nutzung des Systems stimmen die Kunden dieser Nutzung zu. Im Übrigen werden die pepXpress zur Verfügung gestellten Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Die Datenschutzrichtlinie von pepXpress ist einsehbar unter https://www.pepxpress.com/footernavigation/datenschutz/.

13.2 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen pepXpress zur Korrektur oder Anfechtung des geschlossenen Vertrages.

13.3 Gerichtsstand für Klagen gegen pepXpress ist Koblenz.

13.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

13.5 Die Anwendung deutschen Rechts wird vereinbart.

pepXpress Touristik & Marketing GmbH, In den Wiesen 38, 56070 Koblenz

Stand: 27.11.2019